Regeln müssen sein!!!
                             Hinweis für unsere Gastfischer:

1)     Tagesscheingebühr:          8,00 €

2)     Der gültige Fischereischein ist vor dem Angeln in den dafür vorgesehenen Briefkasten an der Weiherhütte einzuwerfen.

Der Fischereischein kann von 10°°h – 12°°h und von 15°° - 17°° an der Weiherhütte abgeholt werden.

3)     Die Weiheranlage darf nicht befahren werden. Für jegliche Fahrzeuge steht der befestigte Parkplatz zur verfügung.

4)     Die Weiheranlage darf nur von der Hüttenseite aus betreten werden.

5)     Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden.

6)     Ein zweiter Tagesschein berechtigt nicht zum Angeln  mit mehr als 2 Angelruten. Er verdoppelt lediglich die Fangmenge.

7)     Blinkern, Twistern und das Angeln mit der Fliegenrute ist für Gastfischer verboten.

8)     Jeder Gastfischer angelt für sich. Er darf nur seine Eigenen gefangenen Fische hältern.

9)     Gefangene Fische müssen weidgerecht behandelt werden

10) Gefangene Fische die nicht mitgenommen werden, sind schonend vom Haken zu lösen und schonend zurückzusetzen.

11) Gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

12) Die entnommenen Fische sind auf dem Fangzettel zu vermerken und nach dem Angeln in den Briefkasten an der Weiherhütte einzuwerfen.

13) Das graben an der Böschung ist verboten.

14) Offenes Feuer ist auf der Gesamten Anlage verboten.

15) Zum Grillen stellt der ASV Hülzweiler seine Grillanlage zur verfügung ( dies gilt nicht bei  Veranstaltungen  an der Weiheranlage)

16) Der Angelplatz ist in einem einwandfreien und sauberen Zustand zu verlassen.

17) Das Angeln im Schongebiet ist verboten

18) Das Angeln vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang ist verboten.

Sonnenaufgang:                                                                                                 

                  1. November   - 31. März       7°° Uhr

                  1. April           - 31. Oktober  5°° Uhr

Sonnenuntergang:

                  1. November   - 31.März       19°° Uhr

                  1.April                        -31. Oktober   23°° Uhr

19) Derzeitige Fangbeschränkung und Mindestmaße:

Fangbeschränkung:                                                        Mindestmaße:

2 Karpfen oder                                                     Karpfen                       35 cm

2 Schleien                                                            Schleie                        25 cm

2 Forellen                                                             Graskarpfen                60 cm

1 Hecht oder                                                        Zander                        50 cm

1 Zander                                                               Hecht                          60 cm

5 Barsche                                                             Aal                              40 cm

20 Weißfische                                                      Barsch                        20 cm

2 Aal                                                                    Rotauge                       gesetzlich

2   Karauschen                                                     Rotfeder                     gesetzlich

Moderlieschen gesperrt                                      Bresen                         gesetzlich

Bitterling gesperrt                                              Regenbogenforelle       20 cm

Stör  gesperrt     

 

Wichtig:

Erlaubt ist nur das Angeln mit einem Einzelhaken.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen oder das Fischereigesetz wird die Angelerlaubnis sofort entzogen!

Alle Vereinsmitglieder haben das Recht jederzeit die Angelerlaubnis den Fang und die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren.

Bei Verweigerung der Kontrolle ist mit einer Polizeilichen Anzeige zu rechnen!

Der Vorstand

 

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