Regeln müssen sein!!! |
Hinweis für unsere Gastfischer: |
1) Tagesscheingebühr: 8,00 € 2) Der gültige Fischereischein ist vor dem Angeln in den dafür vorgesehenen Briefkasten an der Weiherhütte einzuwerfen. Der Fischereischein kann von 10°°h – 12°°h und von 15°° - 17°° an der Weiherhütte abgeholt werden. 3) Die Weiheranlage darf nicht befahren werden. Für jegliche Fahrzeuge steht der befestigte Parkplatz zur verfügung. 4) Die Weiheranlage darf nur von der Hüttenseite aus betreten werden. 5) Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. 6) Ein zweiter Tagesschein berechtigt nicht zum Angeln mit mehr als 2 Angelruten. Er verdoppelt lediglich die Fangmenge. 7) Blinkern, Twistern und das Angeln mit der Fliegenrute ist für Gastfischer verboten. 8) Jeder Gastfischer angelt für sich. Er darf nur seine Eigenen gefangenen Fische hältern. 9) Gefangene Fische müssen weidgerecht behandelt werden 10) Gefangene Fische die nicht mitgenommen werden, sind schonend vom Haken zu lösen und schonend zurückzusetzen. 11) Gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden. 12) Die entnommenen Fische sind auf dem Fangzettel zu vermerken und nach dem Angeln in den Briefkasten an der Weiherhütte einzuwerfen. 13) Das graben an der Böschung ist verboten. 14) Offenes Feuer ist auf der Gesamten Anlage verboten. 15) Zum Grillen stellt der ASV Hülzweiler seine Grillanlage zur verfügung ( dies gilt nicht bei Veranstaltungen an der Weiheranlage) 16) Der Angelplatz ist in einem einwandfreien und sauberen Zustand zu verlassen. 17) Das Angeln im Schongebiet ist verboten 18) Das Angeln vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang ist verboten. Sonnenaufgang: 1. November - 31. März 7°° Uhr 1. April - 31. Oktober 5°° Uhr Sonnenuntergang: 1. November - 31.März 19°° Uhr 1.April -31. Oktober 23°° Uhr 19) Derzeitige Fangbeschränkung und Mindestmaße: Fangbeschränkung: Mindestmaße: 2 Karpfen oder Karpfen 35 cm 2 Schleien Schleie 25 cm 2 Forellen Graskarpfen 60 cm 1 Hecht oder Zander 50 cm 1 Zander Hecht 60 cm 5 Barsche Aal 40 cm 20 Weißfische Barsch 20 cm 2 Aal Rotauge gesetzlich 2 Karauschen Rotfeder gesetzlich Moderlieschen gesperrt Bresen gesetzlich Bitterling gesperrt Regenbogenforelle 20 cm Stör gesperrt
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Wichtig: Erlaubt ist nur das Angeln mit einem Einzelhaken. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen oder das Fischereigesetz wird die Angelerlaubnis sofort entzogen! Alle Vereinsmitglieder haben das Recht jederzeit die Angelerlaubnis den Fang und die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren. Bei Verweigerung der Kontrolle ist mit einer Polizeilichen Anzeige zu rechnen! Der Vorstand |